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Baustellenvorankündigung
[Nr.99006042261000 ]

Teaser

Baustellen einer bestimmten Größe müssen spätestens 2 Wochen vor deren Einrichtung bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt (vorangekündigt) werden.

Verfahrensablauf

Prüfen Sie als Bauherrin oder Bauherr oder als beauftragte Person, ob für Ihre Baustelle eine Vorankündigung erforderlich ist.

  • Wenn dies der Fall ist, erstellen Sie eine Vorankündigung.
  • Übermitteln Sie die Vorankündigung rechtzeitig an die zuständige Behörde.
  • Hängen Sie die Vorankündigung gut sichtbar auf der Baustelle aus.
  • Passen Sie die Vorankündigung an, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Eins der zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.