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Bauvorlageberechtigung
[Nr.99012024060000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt je nach Berufsgruppe bei der:
- Architektenkammer Niedersachsen
- Ingenieurekammer Niedersachsen
Teaser
Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen die Entwurfsverfasserin
oder der Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigte/Bauvorlageberechtigter) eine
hohe Verantw
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben