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Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur
[Nr.99148251017000 ]
Teaser
Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Förderung der Aquakultur, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen.
- Die LWK leitet den Antrag mit einer Stellungnahme zur Bearbeitung an das LAVES weiter.
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid.
- Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
- Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
- Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben