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Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
[Nr.99148254017000 ]
Teaser
Das Land Niedersachsen gewährt Mittel zur Förderung der Vermarktung, der Verbesserung der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
- Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen
- VO (EU) 2021/1139 (EMFAF VO)
- VO (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
- § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Deutsches Programm für den EMFAF
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben