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Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
[Nr.99148254017000 ]

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt Mittel zur Förderung der Vermarktung, der Verbesserung der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben