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Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
[Nr.99012120000000, 99012120001000 ]

Teaser

Sie können eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erhalten. Die Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Verfahrensablauf

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen (s. o.) Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft die rechtlichen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Geschäftsstelle geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung auswählen. Dies kann jedoch nur soweit erfolgen, wie eine ausreichende Zahl von Vergleichsfällen vorhanden ist.
  • Falls keine bzw. nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

Abschließend werden Ihnen die (anonymisierten) Vergleichskauffälle zusammen mit einem Leistungsbescheid übermittelt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben