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Beendigung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
[Nr.99046031064001 ]

Teaser

Beenden Sie eine angezeigte vorübergehende Tätigkeit als beeidigte/r Dolmetscher/in oder als ermächtigte/r Übersetzer/in vorzeitig, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen.

Verfahrensablauf

Das Landgericht Hannover verarbeitet die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit und löscht die Eintragung im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben