Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung
[Nr.99084017006000 ]

Teaser

Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung beantragt werden.

Verfahrensablauf

Es wird ein formloser Antrag auf Genehmigung der Beförderungsbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beförderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben