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Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

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Vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung können Sie sich als Beratender Ingenieur befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.

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