Seiteninhalt
Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
[Nr.99107007010000 ]
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- § 90 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
Teaser
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird und Sie ein geringes Einkommen haben oder Ihr Einkommen sich deutlich verringert hat, können Sie sich gegebenenfalls von den Betreuungskosten befreien lassen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben