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Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht
[Nr.99089005010000 ]

Verfahrensablauf

Kein Antrag notwendig

Rechtsgrundlage(n)

§ 13 Sprengstoffgesetz (SprengG) »Befreiung von der Erlaubnispflicht«

Teaser

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen

oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis

nach § 21 Waff

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben