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Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht
[Nr.99089005010000 ]
Verfahrensablauf
Kein Antrag notwendig
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Sprengstoffgesetz (SprengG) »Befreiung von der Erlaubnispflicht«
Teaser
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen
oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis
nach § 21 Waff
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben