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Befreiung von der Kapitalertragsteuer beantragen
[Nr.99102040010000 ]

Teaser

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Für den Freistellungsauftrag: Ihr Kreditinstitut

Für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Ihr Finanzamt

Zuständige Stelle

Für den Freistellungsauftrag: Ihr Kreditinstitut

Für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Ihr Finanzamt

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Freistellung (FSA und NV-Bescheinigung) ist, dass Sie bestimmte Kapitalerträge erzielen, für die grundsätzlich eine Verpflichtung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer besteht.

NV-Bescheinigung:

Die Ausstellung einer NV-Bescheinigung ist nur möglich, wenn Ihre Gesamteinkünfte so gering sind, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht.

Frist

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Verfahrensablauf

Freistellungsauftrag:

  • Einen Freistellungsauftrag können Sie Ihrem Kreditinstitut erteilen.

NV-Bescheinigung:

  • Die NV-Bescheinigung können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt mit dem »Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung« (NV 1 A) beantragen.
  • Beim Vorliegen der Voraussetzungen stellt Ihr Finanzamt die NV-Bescheinigung für höchstens drei Kalenderjahre aus.

Hinweise (Besonderheiten)

Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn die jährlichen Kapitalerträge 1.000 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 2.000 Euro) übersteigen. Ansonsten
reicht ein Freistellungsauftrag an das jeweilige Kreditinstitut aus.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben