Befreiung von der Kapitalertragsteuer beantragen
[Nr.99102040010000 ]
Teaser
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Für den Freistellungsauftrag: Ihr Kreditinstitut
Für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Ihr Finanzamt
Zuständige Stelle
Für den Freistellungsauftrag: Ihr Kreditinstitut
Für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Ihr Finanzamt
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Freistellung (FSA und NV-Bescheinigung) ist, dass Sie bestimmte Kapitalerträge erzielen, für die grundsätzlich eine Verpflichtung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer besteht.
NV-Bescheinigung:
Die Ausstellung einer NV-Bescheinigung ist nur möglich, wenn Ihre Gesamteinkünfte so gering sind, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht.
Frist
Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.
Verfahrensablauf
Freistellungsauftrag:
- Einen Freistellungsauftrag können Sie Ihrem Kreditinstitut erteilen.
NV-Bescheinigung:
- Die NV-Bescheinigung können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt mit dem »Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung« (NV 1 A) beantragen.
- Beim Vorliegen der Voraussetzungen stellt Ihr Finanzamt die NV-Bescheinigung für höchstens drei Kalenderjahre aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn die jährlichen Kapitalerträge 1.000 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 2.000 Euro) übersteigen. Ansonsten
reicht ein Freistellungsauftrag an das jeweilige Kreditinstitut aus.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben