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Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
[Nr.99001024010000 ]

Teaser

Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
  • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 5000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

Untere Abfallbehörde der Kommunen und Städte.

Zuständige Stelle

Untere Abfallbehörde der Kommunen und Städte

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben