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Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
[Nr.99001024010000 ]
Teaser
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Kosten
- Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 5000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Ansprechpunkt
Untere Abfallbehörde der Kommunen und Städte.
Zuständige Stelle
Untere Abfallbehörde der Kommunen und Städte
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben