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Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige beantragen
[Nr.99059002010000 ]

Teaser

Wenn Sie als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage dessen beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Befreiungsantrag nur über das Standesamt stellen. Auch Vor- und Sachstandsanfragen müssen Sie nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt richten.

  • Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
  • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck). Eine Antragstellung unmittelbar beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Das Standesamt ist Ihr alleiniger Ansprechpunkt im Befreiungsverfahren.
  • Die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Das Standesamt leitet Ihren Antrag mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weiter.
  • Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Oberlandesgerichts prüft an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt.
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid. Bitte zahlen Sie die darin festgesetzten Gebühren.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Der Antrag wird beim zuständigen Standesamt gestellt. Das Standesamt leitet den Antrag an das zuständige Oberlandesgericht weiter.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben