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Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung
[Nr.99134001010001 ]

Teaser

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.

Verfahrensablauf

  • Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Klärung der versicherungsrechtlichen Tatbestände an.
  • Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben