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Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung
[Nr.99134001010001 ]
Teaser
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Verfahrensablauf
- Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Klärung der versicherungsrechtlichen Tatbestände an.
- Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben