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Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen beantragen
[Nr.99114046017000 ]

Teaser

Sie sind Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung? Dann können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über die berufsständische Versorgungseinrichtung schriftlich beantragen.

  • Verwenden Sie das Antragsformular Ihrer berufsständigen Versorgungseinrichtung. Sie können es bei dieser direkt anfordern oder von deren Internetseite herunterladen.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen an Ihre berufsständische Versorgungseinrichtung.
  • Diese bestätigt auf dem Antragsformular Ihre Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer und dem Versorgungswerk. Anschließend leitet sie den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten von dort einen Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben