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Begasung anzeigen
[Nr.99031017261000 ]
Verfahrensablauf
Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.
- Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben