Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Begutachtungsstellen für Fahreignung Anerkennung
[Nr.99075002016000 ]

Teaser

Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Diese können Sie hier beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Formulare

99075002016000

Kosten

Rahmengebühr: 128,00 bis 2 556,00 €

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den schriftlichen Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Hinweise (Besonderheiten)

Voraussetzungen für Eignung und Unabhängigkeit einer Stelle sind der Nachweis der Verfügbarkeit von Personen, die über verfahrensbezogene fachliche Kompetenz in psychologischer Diagnostik verfügen, und eines aufgabenbezogenen Qualitätsmanagementsystems.

Nicht geeignet sind Stellen oder die für sie tätigen Gutachter, die an Entwicklung und Vertrieb des zu begutachtenden Testgeräts und/oder Testverfahrens beteiligt waren oder sind oder über die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Anlage 14 zur Fahrerlaubnis-Verordnung hinausgehend, eine vertragliche oder anderweitige rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zum Hersteller des Geräts und/ oder Entwickler des Verfahrens unterhalten oder in den vergangenen 2 Jahren unterhielten oder eine vertragliche oder anderweitige rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zu Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung, die die zu begutachtenden Verfahren und Testgeräte einsetzen, unterhalten oder in den vergangenen 2 Jahren unterhielten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen