Beihilfe für Hinterbliebene in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
[Nr.99157032017005 ]
Teaser
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.
Verfahrensablauf
Die Hinterbliebenenbeihilfe müssen Sie nicht beantragen. Der Anspruch wird von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung von Amts wegen festgestellt:
- Die LBG erfährt vom Versicherungsfall beziehungsweise vom Tod Ihrer oder Ihres Angehörigen.
- Die LBG prüft aufgrund des Versicherungsfalls und der Todesursache, ob Sie einen Anspruch auf Hinterbliebenenbeihilfe haben.
Wenn Sie einen Anspruch auf Beihilfe haben, erhalten Sie einen Bescheid von der LBG.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben