Beihilfen für Ohrmarken zur Tierkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafe oder Ziegen beantragen
Teaser
Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe und/ oder Ziegen halten, müssen diese Tiere mit Ohrmarken in einem bestimmten Format gekennzeichnet werden. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für diese Ohrmarken.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Übernahme von 40 % der Kosten für die Ohrmarken sowie die erforderlichen Papiere können Sie nur über die Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. stellen.
Die Bezahlung der Rechnung des 40%-Anteils der Ohrmarken erfolgt durch die Tierseuchenkasse.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz)
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
- Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenkasse (Beitragssatzung)
- Satzung über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung Tierseuchenkasse)
- Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben