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Beihilfen für Ohrmarken zur Tierkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafe oder Ziegen beantragen

Teaser

Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe und/ oder Ziegen halten, müssen diese Tiere mit Ohrmarken in einem bestimmten Format gekennzeichnet werden. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für diese Ohrmarken.  

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Übernahme von 40 % der Kosten für die Ohrmarken sowie die erforderlichen Papiere können Sie nur über die Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. stellen.

Die Bezahlung der Rechnung des 40%-Anteils der Ohrmarken erfolgt durch die Tierseuchenkasse.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben