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Beihilfen für Probenahmen und Untersuchungen bei Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel beantragen

Teaser

Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten müssen bei diesen Tieren bestimmte rechtlich vorgegebene Untersuchungsprogramme durchgeführt werden, für die die Niedersächsischen Tierseuchenkasse bestimmte Kosten übernimmt.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf die Beihilfe für Probenahme und Untersuchung stellen Sie auf dem Untersuchungsantrag, den Sie oder die probenehmende Tierarztpraxis über die HiTier-Datenbank generiert.

  • Auf diesem Untersuchungsantrag können Sie die Leistung der Tierseuchenkasse beantragen.
  • Dabei treten Sie die Ansprüche auf die Leistung an den Tierarzt bzw. die Tierärztin für die Probenahme und an das jeweilige Untersuchungslabor für die Untersuchung ab.
  • Der Untersuchungsantrag wird mit den Angaben im Labor in der EDV erfasst und die Daten über die durchgeführten Leistungen nach Abschluss der Untersuchung der Tierseuchenkasse elektronisch zugeleitet.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Anschließend wird das Geld für die Probenahme an die Tierarztpraxis und für die Untersuchung an das entsprechende Labor ausgezahlt
  • Sie erhalten darüber einen Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben