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Beiordnung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin für Zeuginnen und Zeugen
[Nr.99046049256000 ]

Verfahrensablauf

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin als Zeugenbeistand erfolgt grundsätzlich im Rahmen der prozessualen Fürsorgepflicht durch das zuständige Gericht von Amts wegen, d.h. ohne dass es eines Antrags bedarf.

Dennoch ist es für den Fall, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen nicht wahrnehmen können, vielfach ratsam, vorsorglich einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Gericht zu stellen.

Ein solcher Antrag kann auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden..

Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder

eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der

Straftat

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben