Beiordnung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin für Zeuginnen und Zeugen
[Nr.99046049256000 ]
Verfahrensablauf
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin als Zeugenbeistand erfolgt grundsätzlich im Rahmen der prozessualen Fürsorgepflicht durch das zuständige Gericht von Amts wegen, d.h. ohne dass es eines Antrags bedarf.
Dennoch ist es für den Fall, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen nicht wahrnehmen können, vielfach ratsam, vorsorglich einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Gericht zu stellen.
Ein solcher Antrag kann auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden..
Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder
eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der
Straftat
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben