Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen
[Nr.99134006174000 ]
Teaser
Sie hatten eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall und wissen nicht, ob und wann Sie wieder arbeiten können? Ihre Krankenkasse übernimmt Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Belastungserprobung oder Arbeitstherapie können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
- Lassen Sie sich ein ärztliches Gutachten ausstellen, in dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Belastungserprobung oder eine Arbeitstherapie empfiehlt.
- Reichen Sie das ärztliche Gutachten zusammen mit Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse hat nun 2 Wochen Zeit zu prüfen, ob sie zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, leitet Ihre Krankenkasse Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiter.
- Wird die Kostenübernahme bewilligt, stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Kostenzusage aus. Außerdem kann Ihnen Ihre Krankenkasse die Einrichtungen nennen, mit denen sie einen Vertrag geschlossen hat.
- Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, legen Sie dieser die Kostenzusage vor. In vielen Fällen übermittelt die Krankenkasse die Kostenzusage auch direkt an die jeweilige Einrichtung.
- Die Kosten der Belastungserprobung oder der Arbeitstherapie werden nun von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben