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Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
[Nr.99003013018000 ]

Volltext

Die Ziele des Infektionsschutzes sind,

  • übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
  • Infektionen frühzeitig zu erkennen und
  • ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dies ist eine der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Damit ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen gemeint, die Gesundheitsgefahren abwehren, Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit fördern.

Die Gesundheitsämter sind Teil des ÖGD. Diese beraten Sie individuell zu Themen des Infektionsschutzes, beispielsweise zu

  • Schutzimpfungen,
  • Tuberkulose,
  • sexuell übertragbaren Krankheiten,
  • HIV/AIDS,
  • Hygiene-Vorschriften.

Außerdem informiert der ÖGD allgemein zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:

  • Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
  • Wie sind die Übertragungswege?
  • Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Auf Bundesebene stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zudem Informationen für die Bevölkerung zum Thema Infektionsschutz bereit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt entsprechende Informationen für die Fachöffentlichkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Sie möchten wissen, wie Sie sich oder Ihr Umfeld vor bestimmten Infektionskrankheiten schützen können? Die örtlichen Gesundheitsämter beraten Sie gerne.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu

bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall

verhalten? Wie sind di

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Sie möchten sich zu Fragen des Infektionsschutzes beraten lassen.

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Impfpass

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

Es gibt keine Frist.

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf nötig, da nur formlose Beratung und keine rechtlich bindende Entscheidung der Behörde

nicht angegeben