Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion beantragen
[Nr.99008003001000 ]
Teaser
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Verfahrensablauf
Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann per Post
- den Nachweis über die Berechtigung oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- oder eine Aufforderung zur Neubeantragung
Online-Antragstellung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann wahlweise per Post oder in Ihren digitalen Postkorb der BundID
- den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)
- Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
- Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.
Sie können im Bundesportal auch Informationen oder Dokumente zu einem bestehen Antrag nachreichen, Ihren Antrag zurückziehen oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen.
Hinweis: eID-Service-Unternehmen können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben