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Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit
[Nr.99050156058000 ]

Teaser

Sie haben als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart? Dann müssen Sie der Beschlusskammer 4 jährlich in einem Bericht nachweisen, dass Sie die dafür notwendigen Kriterien eingehalten haben.

Verfahrensablauf

Ihren jährlichen Bericht über die Ist-Datenmeldung können Sie online oder per E-Mail melden.

Jährlichen Bericht (Ist-Datenmeldung) online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Online-Formular "Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit" auf.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLSX maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Sie erhalten eine Datenübermittlungsbestätigung.
  • Ihre Angaben und Unterlagen werden sorgfältig geprüft.
  • Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.

Bericht (Ist-Datenmeldung) per E-Mail einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dort zur Beschlusskammer 4.
  • Laden Sie den Meldebogen zur Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) herunter. Bitte verwenden Sie entweder den Meldebogen für atypische oder stromintensive Netznutzung. Beachten Sie bitte die Bearbeitungshinweise und die dortigen ausführlichen Anlagen auf der Internetseite.
  • Füllen Sie den Meldebogen vollständig aus.
  • Senden Sie den Meldebogen als Tabellenkalkulationsformular nur im XLSX-Format (nicht als PDF oder ähnliches, da sonst keine technische Weiterverarbeitung möglich ist) mit den dazugehörigen Nachweisen per E-Mail an das Funktionspostfach 19-Datenmeldung@bnetza.de.
  • Als Betreff der E-Mail geben Sie Ihr Geschäftszeichen an, welches in der schriftlichen Eingangsbestätigung zur Anzeige genannt ist.
  • Die Beschlusskammer 4 prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
  • Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über den Eingang der Ist-Datenmeldung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben