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Berufsorientierungsmaßnahme für Schülerinnen und Schüler durchführen
[Nr.99007020078000 ]

Teaser

Wenn Sie jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt geben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Schülerinnen und Schülern eine Berufsorientierungsmaßnahme durchführen.

Verfahrensablauf

Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch.

  • Bewerben Sie sich auf eine Ausschreibung für Bildungseinrichtungen in Ihrer Region innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist.
    • Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt bereits eine rechtsverbindliche Zusage der Kostenübernahme des Kofinanzierers vor. Der Kofinanzierer ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
  • Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden Sie vom zuständigen regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, ob Sie als Bildungsdienstleister den Zuschlag zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme erhalten.
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten PreisLeistungs-Verhältnis.
  • Der Leistungsgegenstand »Berufsorientierungsmaßnahme« wird nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch einen privatrechtlichen Vertrag realisiert.
  • Die Vergabeunterlage wird auf der eVergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben