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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
[Nr.99006053006000 ]

Teaser

Die Beschäftigung von schwangeren oder stillenden Frauen zwischen 20 und 22 Uhr ist beim örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt/beim LBEG zu beantragen.

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr können Sie schriftlich , per E-Mail oder online beantragen.

Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen formlos oder verwenden Sie das Formular.
  • Senden Sie Ihren Antrag an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt/LBEG postalisch oder per E-Mail, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt/LBEG prüft die Unterlagen.
  • Ihr Antrag gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Ablehnung erhalten.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt/LBEG kann Ihnen auch eine vorläufige Ablehnung erteilen, 
  • Bei einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid zu. Einen Genehmigungsbescheid erhalten Sie nicht.
  • Der Kostenbescheid wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zu geschickt.

Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihren Antrag. Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und der Antrag wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Bei Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz unterliegen: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)