Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen
[Nr.99142042012000 ]
Teaser
In einigen Fällen benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für ein Investmentvermögen, das Immobilien erworben hat, eine Bescheinigung über die Bestellung der Verwahrstelle zur Vorlage beim Grundbuchamt (Grundbuchamtbescheinigung).
Verfahrensablauf
Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
- Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat an.
- Senden Sie den Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Bescheinigung als PDF-Datei nach Prüfung über das MVP Portal.
Rechtsgrundlage(n)
§ 246 II KAGB und § 264 II KAGB
Ansprechpunkt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben