Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
[Nr.99102047012001 ]
Teaser
Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 39 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 39e Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Als Arbeitnehmer können Sie eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim zuständigen Finanzamt beantragen.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung ist der Einspruch möglich.
nicht angegeben