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Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
[Nr.99102047012001 ]

Teaser

Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.

Rechtsgrundlage(n)

§ 39 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 39e Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Als Arbeitnehmer können Sie eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim zuständigen Finanzamt beantragen.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung ist der Einspruch möglich.

nicht angegeben