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Bescheinigung nach Filmförderungsgesetz / Ursprungszeugnis Ausstellung
[Nr.99077001012000 ]

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis können Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite des BAFA das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. 
  • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg an die zuständige Stelle im BAFA. 
  • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet das BAFA über Ihren Antrag. 
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis per Post. 
  • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit ausführlicher Begründung.
  • Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. 
  • Wird die Ablehnung nach Ihrem Widerspruch aufrechterhalten, ergeht ein Widerspruchsbescheid mit ausführlicher Begründung.
  • Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben