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Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen
[Nr.99107140261000 ]

Teaser

Sollten Sie Beschwerde über den Medizinischen Dienst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht sie das Verhalten des Dienstes im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.

Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.

Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen.

Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zuständige Stelle

Der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Voraussetzungen

Sie möchten eine Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen.

Formulare

nicht angegeben