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Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung
[Nr.99089148261000 ]
Teaser
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
Verfahrensablauf
- Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer reicht seine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein
- Die Beschwerde wird von der zuständigen Behörde geprüft
- Die zuständige Behörde ergreift möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer wird nach Abschluss des Verfahrens informiert
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz
§ 53 Abs. 5a Geldwäschegesetz
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben