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Beschwerde wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung einreichen
[Nr.99118052041000 ]
Teaser
Wenn Sie sich über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren wollen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Verfahrensablauf
Ihre Beschwerde wird online über das »Beschwerdeformular Geoblocking« auf der Internetseite der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) eingereicht.
- Rufen Sie das »Beschwerdeformular Geoblocking« auf der Internetseite der BNetzA auf.
- Füllen Sie das Beschwerdeformular online aus.
- Klicken Sie auf »Absenden«, um Ihre Beschwerde an die BNetzA zu schicken.
- Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde an die BNetzA verschickt wurde.
- Die BNetzA entscheidet nach Prüfung Ihrer Beschwerde über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
- Die BNetzA teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde per E-Mail mit.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (Geoblocking-Verordnung)
- § 126 Absatz 7 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 116 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben