Beschwerden und Anfragen im Bereich Telekommunikation einreichen
[Nr.99118018058000 ]
Teaser
Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.
Verfahrensablauf
Anfragen oder Beschwerden können Sie online, elektronisch oder schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Kontaktformular.
Um Ihre Anfrage oder Beschwerde online einzureichen:
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Wählen Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur das Thema aus, welches zu Ihrem Anliegen passt.
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Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus:
- Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse.
- Fügen Sie sachdienliche Unterlagen als Anlage bei, zum Beispiel Ihre Schreiben mit den Anbietern. Fassen Sie diese nach Möglichkeit bitte in einer PDF-Datei zusammen.
- Geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens an betroffene Unternehmen für eine zweckgebundene Klärung des Sachverhaltes.
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Die Bundesnetzagentur prüft, ob Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen
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Wenn ja, wendet sich die Bundesnetzagentur mit dem Sachverhalt in der Regel an die beteiligten Unternehmen.
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Sie erhalten eine Antwort der Bundesnetzagentur zu Ihrer Anfrage oder Beschwerde, in der Regel per E-Mail oder per Post.
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde per De-Mail, E-Mail oder per Post einreichen wollen:
- Nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte PDF-Formblatt und füllen Sie dieses aus. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Kontaktformular stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung
- Senden Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde an die angegebenen Adressen der Bundesnetzagentur.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.
Rechtsgrundlage(n)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TKTransparenzV)
- EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Nr. 531/2012 vom 13. Juni 2012) in der aktuellen Fassung
- Artikel 4 Absatz 1 bis 3 der EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming (Nr. 2015/2120 vom 25. November 2015) in der aktuellen Fassung
- EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming (Nr. 2015/2120 vom 25. November 2015) in der aktuellen Fassung
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben