Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verlängern
[Nr.99140008108002 ]
Teaser
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde in einem Prüfungsverfahren nachweisen und unterliegen gemäß der Sachverständigenordnung der Architektenkammer besonderen Verpflichtungen (z. B. Unabhängigkeit).
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Verlängerung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen.
Die nachfolgend genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Die Prüfung der Gutachten erfolgt durch einen Sachverständigen.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Architektenkammer.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben