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Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verlängern
[Nr.99140008108002 ]

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Öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde in einem Prüfungsverfahren nachweisen und unterliegen gemäß der Sachverständigenordnung der Architektenkammer besonderen Verpflichtungen (z. B. Unabhängigkeit).

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Verlängerung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen.

Die nachfolgend genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Die Prüfung der Gutachten erfolgt durch einen Sachverständigen.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Architektenkammer.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben