Bestellung einer Leitung oder stellvertretenden Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme
[Nr.99037015061000 ]
Teaser
Wenn Sie als Leitung oder stellvertretende Leitung für eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme tätig sein wollen, müssen Sie sich unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen öffentlich bestellen und verpflichten lassen.
Verfahrensablauf
Die öffentliche Bestellung als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle können Sie elektronisch beantragen:
- Sie reichen den Antrag mitsamt den erforderlichen Nachweisen ein
- Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
- Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
- Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen prüft die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.
- Sollten die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt, kann es zu einer Nachfrage und gegebenenfalls einer Anhörung kommen und gegebenenfalls zu einem Ablehnungsbescheid.
- Wird der Antrag genehmigt, wird ein Gebührenbescheid sowie die Bestellungsurkunde durch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen erstellt.
- Die Person wird als Leitung oder stellvertretende Leitung verpflichtet und bekommt die Bestellungsurkunde ausgehändigt.
Rechtsgrundlage(n)
- Bezeichnung: § 40 Absatz 3 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
- § 43 Absatz 4, §§ 45-48 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)
- Schlüsselzahl 17 Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben