Bestellung eines Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren
[Nr.99066001061000 ]
Teaser
Wenn sie als Insolvenzverwalter/in oder als Sachwalter/in tätig werden möchten, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt worden sein.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei dem Insolvenzgericht, von dem Sie bestellt werden wollen, nach den Anforderungskriterien.
- Üblicherweise stellen die Insolvenzgerichte entsprechende Fragebögen auf ihren Internetseiten bereit.
- Laden Sie den Fragebogen herunter.
- Füllen Sie den Fragebogen aus, fügen die notwendigen Unterlagen bei und übersenden diese Dokumente mit ihrem Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste an das Insolvenzgericht.
Welche Person im konkreten Insolvenzverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt wird, entscheidet das Insolvenzgericht unter Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls. Die Bestellung erfolgt durch einen gerichtlichen Beschluss. Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das Insolvenzgericht bzw. die darin tätigen Insolvenzrichterinnen und -richter.
Für das Insolvenzverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht ist.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben