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Betreuungsvereine Anerkennung
[Nr.99602007016000 ]

Teaser

Die Anerkennung als Betreuungsverein ist Voraussetzung für die Gewährung einer Landeszuwendung für Betreuungsvereine.

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Prüfung aller vorgelegten Unterlagen erfolgt die Anerkennung durch die Landesbetreuungsstelle. Die Anerkennung ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden. Die Landesbetreuungsstelle informiert zuständige Betreuungsgerichte und örtliche Betreuungsbehörden über die Anerkennung.

Die Landesbetreuungsstelle ist berechtigt, bei den Betreuungsvereinen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterlagen anzufordern, um das Fortbestehen der Anerkennungsvoraussetzungen zu überprüfen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben