Betreuungsvereine Anerkennung
[Nr.99602007016000 ]
Teaser
Die Anerkennung als Betreuungsverein ist Voraussetzung für die Gewährung einer Landeszuwendung für Betreuungsvereine.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Prüfung aller vorgelegten Unterlagen erfolgt die Anerkennung durch die Landesbetreuungsstelle. Die Anerkennung ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden. Die Landesbetreuungsstelle informiert zuständige Betreuungsgerichte und örtliche Betreuungsbehörden über die Anerkennung.
Die Landesbetreuungsstelle ist berechtigt, bei den Betreuungsvereinen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterlagen anzufordern, um das Fortbestehen der Anerkennungsvoraussetzungen zu überprüfen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben