Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung
[Nr.99006018001000 ]
Teaser
Wenn Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde zu betreiben oder den Betrieb wesentlich zu ändern, bedarf dies einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf
Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs eines Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde an die zuständige Behörde.
Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.
Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.
Abschließend wird Ihnen einen Kostenbescheid der zuständigen Behörde übersendet.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben