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Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs genehmigen lassen
[Nr.99006024006000 ]

Teaser

Wenn Sie beabsichtigen, einen Störstrahler in Betrieb zu nehmen oder wesentliche Änderungen an dessen Betrieb vorzunehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Verfahrensablauf

Sie senden den Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs eines Störstrahlers an die zuständige Behörde. Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen. Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.

Abschließend wird Ihnen einen Kostenbescheid der zuständigen Behörde übersendet

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben