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Betriebs- und Haushaltshilfe von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Gewährung
[Nr.99134052080000 ]

Teaser

Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.

Verfahrensablauf

Betriebs- und Haushaltshilfeleistungen müssen Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) vor Einsatzbeginn per Post, online oder telefonisch beantragen.  

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den entsprechenden Vordruck für den Antrag von der Internetseite der Landwirtschaftlichen Krankenkasse herunter oder fordern Sie diesen telefonisch oder per Post an und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie den Antrag zusammen mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an die LKK.
  • Die Entscheidung der LKK erhalten Sie per Post.

Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in Ihr Online-Postfach
  • Jetzt können Sie die notwendigen Unterlagen digital als PDF oder JPEG-Datei hochladen.
  • Die LKK prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG, sofern Sie nicht ausdrücklich den Postweg ausgewählt haben.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben