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Bewilligung einer Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen beantragen
[Nr.99400075017000 ]

Teaser

Sie als Kommune oder deren öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss haben einen Förderantrag bei einem EU-Fonds basierten Förderprogramm gestellt bzw. sind Teil eines solchen Antrags. Wenn Sie lediglich ca.15% der Kosten tragen können, bewerben Sie sich auf eine Kofinanzierung.

Verfahrensablauf

Eine Kofinanzierung finanzschwacher Kommunen können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Das Verfahren hängt an vielen Stellen von der Förderung im Hauptverfahren ab.

  • Sie sind eine Kommune oder ein öffentlichrechtlicher Zusammenschluss dieser Kommune.
  • Die Kommune reicht einen Antrag ein oder plant die Einreichung eines Antrags auf Förderung bei einer der vier Förderrichtlinien zu EUFonds. Oder sie ist als Kooperationspartner/in am Antrag eines/einer Dritten beteiligt.
  •  Die Kommune prüft, ob der Eigenanteil von 15 % der Gesamtsumme des Projekts aufgebracht werden kann.
  • Außerdem prüft sie, ob die Höhe der möglichen Kofinanzierung über der Mindestfördersumme von 25.000 € liegt.
  • Wenn dies nicht der Fall ist und es darüber hinaus mehrere Anzeichen für die Finanzschwäche Ihrer Kommune gibt, kann der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
  • Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung und die Förderwürdigkeit des Antrags.
  • Die Bewilligungsbehörde kann bei nicht vorgezogenen Bescheiden die Bewilligung der Kofinanzierungszuwendung auf der Basis der Zuwendungsentscheidung aus dem Hauptverfahren treffen. Alternativ kann die Bewilligungsbehörde einen vorzeitigen Bescheid erlassen und diesen nachträglich an den endgültigen Bescheid im Hauptverfahren anpassen.
  • Die Höhe der Kofinanzierungszuwendung wird anhand eines Scorings und der verfügbaren Mittel festgelegt. Die Zuwendung beträgt mindestens 25.000 Euro und maximal 500.000 Euro.
  • Sollten die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt, kann es zu einer Anhörung kommen und gegebenenfalls zu einem Ablehnungsbescheid.
  • Wird der Antrag genehmigt, wird ein Förderungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde versendet.
  • Nach Rechtskraft der Bewilligung der Kofinanzierung kann die bewilligte Förderung durch einen Mittelabruf abgefordert werden.
  • Änderungen an der Förderung im Hauptverfahren können im Verlauf auch Änderungen der Bewilligung der Kofinanzierung nach sich ziehen.
  • Sie als Kommune müssen den Verwendungsnachweis und das Prüfungsergebnis im Hauptverfahren bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben