Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Bewilligung für Zollanmeldungen durch Anschreibung in der Buchführung beantragen
[Nr.99122017017000 ]

Teaser

Wenn Sie Zollanmeldungen durch Anschreibung in der Buchführung vornehmen wollen, müssen Sie vorher eine Bewilligung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Bewilligung einen schriftlichen Antrag stellen.

  • Füllen Sie den entsprechenden Antrag aus (verfügbar auf der Internetseite des Zolls):
  • Ausfuhr:
    • "Antrag auf Bewilligung zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex bei der Ausfuhr von Waren - mit Gestellungsbefreiung" (Formular 0855)
  • Einfuhr:
    • "Antrag zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex (Einfuhr)" (Formular 0502)
  • Fügen Sie, sofern erforderlich, die notwendigen Unterlagen bei
    • Warenaufstellung 
      • Antrag auf Erteilung der Bewilligung (Formular 0501) oder
      • formlos oder
      • als Textdatei im Format CSV
    • Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
  • Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu dem Formular und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
    • Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke befindet oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben