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Bewilligung für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments (ETD) als Zollanmeldung beantragen
[Nr.99122043017000 ]

Teaser

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie eine Vereinfachung im Versandverfahren beantragen. Mit dieser Vereinfachung ist es möglich, ein elektronisches Beförderungsdokument als Versandanmeldung im Unionsversandverfahren zu nutzen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Bewilligung ETD beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal stellen. Dieses ist eine über die Internetseite der Europäischen Kommission zugängliche IT-Anwendung für die elektronische Antragstellung auf Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen. 

Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal: 

  • ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
    • füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos (Formular 05700) aus,
    • senden Sie das Formular per E-Mail an das Team Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden. (stammdatenmanagement@zoll.bund.de)
  • eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). 
    • Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur »EORI-Nr. Verwaltung« und können eine EORI-Nummer neu beantragen 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das EU-Trader Portal ein.
  • Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart ETD aus und senden Sie diesen ab.
  • Senden Sie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu. 
  • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader Portal erteilt.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben