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Bewohnerparkausweis beantragen
[Nr.99108001001000, 99108001036001 ]

Volltext

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.05.2007
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Teaser

Jeder Bewohner an einem Bewohnerparkgebiet kann für sein Pkw, Motorrad oder anderweitig dauerhaft genutztes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben