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Bildungsprojekt "Transparenz schaffen -- von der Ladentheke bis zum Erzeuger" Förderung
Verfahrensablauf
Um eine Förderung erhalten zu können ist die Einreichung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen zu den Themenfeldern Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung zur Schaffung von Netzwerken (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Teaser
Ziel der Maßnahme »Transparenz schaffen« ist es, Landwirtinnen und Landwirte
sowie Betriebe der Ernährungswirtschaft zu befähigen und dabei zu unterstützen,
Kontakte zu
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben