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Blindenführhund als Hilfsmittel beantragen
[Nr.99134012174001 ]
Teaser
Sind Sie blind oder hochgradig sehbehindert? Dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
- Sehr sinnvoll ist ein Beratungsgespräch, ob ein Blindenführhund für Sie ein geeignetes Hilfsmittel ist. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine können Ihnen entsprechende Kontakte vermitteln.
- Sie beantragen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Blindenführhund als Hilfsmittel.
- Mit einem positiven Bescheid können Sie die Auswahl des Tieres in einer zertifizierten Führhundschule vornehmen, mit der Ihre Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die entsprechenden Führhundschulen.
- In der Regel werden die Hunde nach Bedarf ausgebildet, so dass Sie frühestens nach 6 Monaten Ihren Blindenführhund erhalten.
- Eine Blindenführhundausbilderin oder ein Blindenführhundausbilder mit Ausbildungserlaubnis bildet Sie und Ihren Hund zusammen aus.
- Im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung werden Sie und der Hund im Rahmen eines Einarbeitungslehrgangs aufeinander eingestimmt. Sie sollen das nötige Vertrauen zum Führhund aufbauen und der Führhund soll Sie als Bezugsperson akzeptieren.
- Sie legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Damit weisen Sie nach, dass Sie und Ihr Blindenführhund gut zusammenarbeiten und Sie auch in schwierigen Situationen sicher reagieren können.
- Wenn Sie sich gemeinsam im Verkehr bewegen, trägt Ihr Blindenführhund ein weißes Führgeschirr mit einem Führbügel.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Formulare
nicht angegeben