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Bohranzeigen online
Teaser
Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften
Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige
kann nun m
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben