Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln
[Nr.99100044111000 ]
Teaser
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:
- Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben