Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
[Nr.99093022261000 ]
Teaser
W enn Sie Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen oder einführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.
Die Anzeige über das Inverkehrbringen / den Handel / den Verkauf mit Pflanzenschutzmitteln kann in Niedersachsen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen.
Verfahrensablauf
S ie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige gemäß Pflanzenschutzgesetz erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht gemäß Pflanzenschutzgesetz erfüllt.
Erst wenn Sie die Anzeigepflicht gemäß Pflanzenschutzgesetz erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
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Die Anzeige über den Handel mit Pflanzenschutzmitteln erfolgt schriftlich über das bereitstehende Formular:
- Das Formular kann auf der Homepage www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de unter dem Webcode 01007194 heruntergeladen werden
- Füllen Sie den Vordruck am Computer aus, unterschreiben Sie und fügen Sie die Kopie des Sachkundenachweises (beide Seiten) bei.
- Reichen Sie die Unterlagen beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen ein.
- Die Kontaktdaten befinden sich auf der ersten Seite des Formulars.
- Per Post erhalten Sie eine Registriernummer und einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben